Für das Standesamt brauchen Sie:
- Gültiger Personalausweis oder
Reisepass:
Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. - Aufenthalts-/Meldebescheinigung:
Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. - Beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch:
Die Abschrift muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Sie erhalten die Abschrift beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden, wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.
Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde (siehe nächsten Punkt). - Abstammungsurkunde (unter
bestimmten Umständen):
Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, wurde noch kein Familienbuch geführt und Sie benötigen eine Abstammungsurkunde. Diese benötigen Sie auch, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder wenn Sie von Ihren Eltern adoptiert worden sind.
Die Abstammungsurkunde erhalten Sie auf dem Standesamt der Stadt, in der Sie geboren wurden.
- Falls ein Partner schon
verheiratet war, Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des vorherigen
Ehepartner.
- Falls ein Partner ein Kind mit
in die Ehe bringt, benötigt man Abstammungsurkunde und
Sorgerechtsbescheid.
- Falls schon gemeinsame Kinder
vorhanden sind, ist die Abstammungsurkunde und Vaterschaftsanerkennung
erforderlich.
- Falls Sie einen akademischen
Grad besitzen (z. B. Hochschuldiplom oder Doktor) und Sie möchten, dass
dieser auch in den Urkunden eingetragen werden soll, müssen Sie die
Diplom- bzw. Promotionsurkunde nachweisen.
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