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Sonntag, 7. Oktober 2012

Standesamt




Für das Standesamt brauchen Sie:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass:
    Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
  • Aufenthalts-/Meldebescheinigung:
    Erhalten Sie bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch:
    Die Abschrift muss aktuell sein (nicht älter als 6 Monate). Sie erhalten die Abschrift beim Standesamt des Wohnorts Ihrer Eltern. Sind Ihre Eltern geschieden, wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (zum Zeitpunkt der Scheidung) geführt.

    Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, benötigen Sie eine Abstammungsurkunde (siehe nächsten Punkt).
  • Abstammungsurkunde (unter bestimmten Umständen):
    Haben Ihre Eltern vor dem 01. Januar 1958 (Westdeutschland) oder dem 03.10.1990 (Ostdeutschland) geheiratet, wurde noch kein Familienbuch geführt und Sie benötigen eine Abstammungsurkunde. Diese benötigen Sie auch, wenn die Eltern nicht verheiratet wurden oder wenn Sie von Ihren Eltern adoptiert worden sind.

    Die Abstammungsurkunde erhalten Sie auf dem Standesamt der Stadt, in der Sie geboren wurden.
  • Falls ein Partner schon verheiratet war, Scheidungsurkunde bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartner.
  • Falls ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt, benötigt man Abstammungsurkunde und Sorgerechtsbescheid.
  • Falls schon gemeinsame Kinder vorhanden sind, ist die Abstammungsurkunde und Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
  • Falls Sie einen akademischen Grad besitzen (z. B. Hochschuldiplom oder Doktor) und Sie möchten, dass dieser auch in den Urkunden eingetragen werden soll, müssen Sie die Diplom- bzw. Promotionsurkunde nachweisen.

1 Kommentar:

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